NEUE WELT REISEN |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil 3 hier als PDF 8. Änderungen 8.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach Auftragserteilung Änderungen hinsichtlich der Zahl der Reisenden, des Reise- termins, des Reiseziels, der Unterkünfte, der Beförderungsart, des Abflug- und Zielflughafens, bzw. bei Mietwagen bzgl. des Ortes der Fahrzeugübernahme oder des Fahrzeugtyps vorgenommen (Umbuchung) so erhebt NWR eine Umbuchungsgebühr von 25,--€ je Vorgang, sofern eine Umbuchung überhaupt möglich ist. 8.2 Bis zum Reisebeginn kann sich jeder Reisende durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies NWR mitteilt. NWR kann jedoch widersprechen, sofern die zur Verfügung stehende Zeit bis zum Reiseantritt nicht ausreicht. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so trägt die Ersatzperson die aus ihrem Eintritt in den Vertrag entstehenden Mehrkosten. 8.3 Kosten, die beim Leistungsanbieter für die Umbuchung bzw. Stornierung entstehen, trägt der Kunde. 8.4 NWR behält sich das Recht vor, ggf. vom Kunden gewählte Unterkünfte durch vergleichbare andere zu ersetzen, falls erstgenannte für den fraglichen Zeitpunkt ausgebucht sein sollten. 9. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen NWR informiert den Kunden über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gelten. Diese Informationen gelten für deutsche, österreichische und schweizerische Staatsbürger, bei |
denen keine besonderen persönlichen Verhältnisse vorliegen. In der Person des Kunden liegende besondere persönliche Verhältnisse (z.B. doppelte Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass-, Flüchtlingsausweis usw.) können hierbei nicht berücksichtigt werden, soweit sie NWR nicht ausdrücklich vom Kunden mitgeteilt worden sind. 10. Haftung 10.1 NWR haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt wurden, soweit diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von NWR herbeigeführt wurden. 10.2 NWR haftet für falsche Informationen, die für den reibungslosen Ablauf der Reise von erheblicher Bedeutung sind, nur in soweit diese Falschinformationen vorsätzlich oder grob fahrlässig von NWR an den Kunden gegeben worden sind. 11. Datenschutz, Gerichtsstand, Sonstiges 11.1 Alle personenbezogenen Daten, die der Kunde NWR zur Ausarbeitung seiner Reiseroute und für die Buchungen bzw. Reservierungen zur Verfügung stellt, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen Missbrauch geschützt. 11.2 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt. Gerichtsstand ist ausschließlich Köln. Stand 1.1.2004 |
